1. Allgemeines

1.1. Die Firma Druckhaus Götze mit Sitz in 98693 Ilmenau, stellt Druckerzeugnisse, auf Papier, Textilien, Trinkgefäßen, mit den Druckarten Offsetdruck, Siebdruck und Sublimationsdruck her.

1.2. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen, die über den Webshop, der firmeneigenen Internetseite www.druckhaus-goetze.de, abgeschlossen werden.
Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die mit unseren Vertragspartnern über die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen abgeschlossen werden. Sie gelten auch für künftige Lieferungen und Leistungen oder Angebote für den Auftraggeber selbst dann, wenn sie nicht noch einmal gesondert vereinbart werden.
Geschäftsbedingungen der Auftraggeber oder Dritter finden keine Anwendung. Dies selbst dann nicht, wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen vor.

2. Vertragsschluss

2.1. Mit der Bestellung gibt der Kunde als Auftraggeber ein verbindliches Angebot i.S.d. § 145 BGB ab. Im Anschluss an die Bestellung erhält der Auftraggeber per E-Mail eine Übersicht, über die von ihm abgegebene Bestellung – eine Bestellbestätigung. Nach Übermittlung der druckfähigen oder offenen Daten bzw. von Vorlagen für Nachsatz/Neulayout kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Druckhaus Götze als Auftragnehmer zustande, sofern nach Sichtung der Daten dem Auftrag nicht durch den Auftragnehmer widersprochen wird (siehe auch Absatz 3). Mit der Prüfung der Daten und der daraufhin übermittelten Prüfbenachrichtigung erhält die Bestellbestätigung den Status einer Auftragsbestätigung. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt stets der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

2.2. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2.3. Das Druckhaus Götze behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische, radikale oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben. Ebenso können Aufträge abgelehnt werden, die auf gravierenden Fehlkalkulationen infolge technischer Probleme (fehlerhafte Kommunikation zwischen Client und Server) beruhen.

2.4. Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Jede Änderung des Auftraggebers ist ein Angebot an die Firma Druckhaus Götze zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag, verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages. Das Druckhaus Götze behält sich das Recht vor, dieses Angebot abzulehnen. Bei Annahme des Angebots des Auftraggebers an, so kann das mit der Erstattung der für die Änderung anfallenden Kosten verbunden werden. Die Kosten werden dem Auftraggeber im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt.

3. Online Schriftverkehr

3.1. Der Auftraggeber hat von Beginn an eine Adresse für elektronische Post (E-Mail- Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet.

3.2. Insbesondere hat der Auftraggeber durch die Einstellung seines Spamfilters und E-Mail-Clients (lokal und/oder bei seinem Provider) zu gewährleisten, dass ihn E-Mails vom Druckhaus Götze erreichen. Diese E-Mail-Adresse gilt bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber stillschweigend auch für künftige Aufträge.

3.3. Mitteilungen, die die Firma Druckhaus Götze, per E-Mail an die entsprechend Ziffer 3.1 angegebene E-Mail- Adresse erfolgen, gelten nach ihrer Absendung als beim Auftraggeber zugegangen.

4. Preise/Preisbildung

4.1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, welche über das Shopsystem der Website www.druckhaus-goetze.de kalkuliert werden..

4.2. Die vom Auftragnehmer angebotenen Preise sind exklusive der gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Die Preise gelten zuzüglich gesondert nach Gewicht, Lieferort und Versandart berechneter Lieferkosten.

4.3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes bzw. Produktionskosten im Falle einer Stornierung während des laufenden Herstellungsprozesses werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen einer geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

4.4. Korrekturabzüge und Änderung übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

4.5. Die Zustellung der Sendungen erfolgt zu den geschäftsüblichen Zeiten. Bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der angegebenen Zustelladresse wird der Sendung ein Zweites oder ein Drittes Mal angeboten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Sendung bei Nachbarn angeliefert wird. Sollte die Zustellung an Nachbar nicht erwünscht sein, wird auf die Zustellung per Nachname verwiesen.

5. Zahlungen

5.1. Vorkasse: Die Zahlung hat unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung, ohne jeden Abzug, auf das angegebene Konto zu erfolgen
Zahlung per Nachnahme: Die Übergabe des Pakets erfolgt nach Zahlung der Bestellung an den Versanddienstleister. Es wird eine Gebühr i. H. v. 8,00 € je Sendung erhoben.
PayPal und sofortueberweisung.de: Zahlungen werden über das Online-Portal der ausgewählten Zahlungsmethode ausgeführt.

5.2. Das Druckhaus Götze sendet eine Rechnung per E-Mail für die auf die Bestellung des Auftraggebers hin geleistete Lieferung.

5.3. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonnagemenge und besonderer Materialien. Diese Vorauszahlung wird im Voraus mit dem Auftraggeber abgesprochen.

5.4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann die Firma Druckhaus Götze als Auftragnehmerin Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Auftragnehmerin auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

5.5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Für Verbraucher gilt § 288 Abs. 1 BGB. Weitere rechtliche Schritte behält sich das Druckhaus Götze vor.

6. Versand

6.1. Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang gem. § 446 S. 1 BGB.

6.2. Die angegebenen Fertigungsfristen beginnen bei Eingang der druckfähigen Daten oder der schriftlichen bzw. online durchgeführten Druckfreigabe nach Durchführung eines Neusatzes oder angewiesenen Datenchecks bis 12 Uhr noch ab dem Eingangstag, soweit dies ein Arbeitstag ist. Für alle übrigen Fälle ab dem auf den Eingang folgenden nächsten Arbeitstag. Die Angabe der Fertigungsfrist in Arbeitstagen umfasst Montag bis Freitag.

6.3. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb der Auftragnehmerin als auch in dem eines Zulieferers oder Spediteurs – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung der Auftragnehmerin ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

6.4. Im kaufmännischen Verkehr steht der Auftragnehmerin an den vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

6.5. Der Auftragnehmer erfüllt die ihm im Rahmen der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten. Für private Endverbraucher handelt es sich bei den mit der Ware mitgelieferten Transportverpackungen um lizensierte Produkte. Bei b2b-Kunden geht die Auftragnehmerin, sofern nicht schriftlich eine anderweitige Anzeige erfolgt, von einer unentgeltlichen Standort-Entsorgung durch den Auftraggeber aus. Ansonsten können die Transportverpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware zurückgegeben werden, wenn sie sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sind.

6.6. Das Druckhaus Götze versendet über ihren Versandpartner DPD, Waren nach Deutschland und Österreich.

7. Eigentumsvorbehalt (verlängerter)

7.1. Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, Eigentum des Druckhaus Götze, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

7.2.Der Auftraggeber darf dieses Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß der Absätze 4 und 5 auf das Druckhaus Götze übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

7.3. Die Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an das Druckhaus Götze abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Weiterverarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

7.4.Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen des Druckhaus Götze nicht gehörenden Waren ohne oder nach Verarbeitung veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

7.5. Der Auftraggeber ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeitigen Widerruf des Druckhaus Götze einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf Verlangen des Druckhaus Götze ist er verpflichtet, die Abtretung an das Druckhaus Götze seinem Abnehmer bekannt zu geben.

7.6.Übersteigt der Wert. der für das Druckhaus Götze bestehenden Sicherungen, die  Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent so sind ist das Druckhaus Götze auf Verlangen des Auftraggebers zur Freigabe von Sicherungen nach der Wahl des Druckhaus Götze verpflichtet.

7.7.Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Auftraggeber das Druckhaus Götze unverzüglich benachrichtigen.

8. Druckdaten

8.1. Das Druckhaus Götze führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten sowie mit solchen Spezifikationen zu übermitteln, wie sie in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen wird ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.

8.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an die Firma Druckhaus Götze. sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet und in der vom Auftraggeber gewünschten Art sind. Eine Überprüfung vom Druckhaus Götze findet nur statt, wenn diese als zusätzliche Leistung bestellt wurde. (Punkt 6.3)

8.3. Die umfassende Überprüfung der Druckdaten auf Druckfähigkeit durch das Druckhaus Götze sowie die Erstellung von neuen Druckdaten kann vom Auftraggeber im Rahmen aufpreispflichtigen Sonderservice beauftragt werden. Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung ist der Auftraggeber so dann verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten zu liefern bzw. die Daten durch die Firma Druckhaus Götze im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zulassen. Ferner bleibt es dem Auftraggeber unbenommen, den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen (insoweit gilt Punkt VI Ziffer 4). Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druckdaten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Dazu zählen z.B. Aufwendungen für unerlässliche Korrekturen zur Durchführung des Druckauftrages. Bei Neuerstellung der Daten, erfolgt der Druck erst nach der Freigabe eines Korrekturabzuges, welcher vom Druckhaus Götze an den Auftraggeber übermittelt wurde.

8.4. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch andere als PDF Formate verarbeitet. Sofern jedoch Fehler durch die entsprechende Konvertierung der Daten entstehen, gehen diese nicht zu Lasten der Firma Druckhaus Götze. Der Auftraggeber erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Sofern die Auftragnehmerin Konvertierungen in Form von Satzleistung erbringen soll, werden diese zusätzlich berechnet.

9. Beanstandung/Gewährleistungsregelung

9.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

9.2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Für alle anderen Kunden gilt: Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

9.3. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Auftraggeber die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB-Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind (vgl. § 6). Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei die Firma Druckhaus Götze gedruckt wurde.

9.4. Bei berechtigten Beanstandungen ist das Druckhaus Götze zunächst nach eigener Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt das Druckhaus Götze dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung/Rücktritt) verlangen.

9.5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

9.6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

9.7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können wegen Geringfügigkeit der Abweichung nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, in allen anderen Fällen auf 15 %.

10. Haftung

10.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind mit Ausnahme der nachfolgend in Ziffer 2 aufgeführten Punkten ausgeschlossen.

10.2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:

  • bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden
  • bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin; insoweit haftet das Druckhaus Götze nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden
  • im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers
  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware
  • bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

11. Entschädigung

11.1. Für den Fall der Kündigung des Vertrags wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (§ 643 BGB) durch das Druckhaus Götze, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten nach Datencheck und Fristsetzung bzw. fehlender Druckfreigabe, verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Druckhaus Götze eine Entschädigungszahlung in Höhe von 2 % der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen, mindestens jedoch 10 € zu zahlen. Darüber hinaus schuldet der Auftraggeber dem Druckhaus Götze die durch die Nutzung von Online-Zahlungssystemen wie Paypal oder Sofortüberweisung entstandenen Kosten des Geldtransfers. Genannte Gebühren unterstehen der Nachweispflicht.

11.2. Eine Entschädigungszahlung seitens des Auftraggebers ist auch dann zu leisten, wenn der Auftraggeber den Vertrag unter den Bedingungen gemäß § 9 kündigt. Bis zur Druckfreigabe gilt die unter Ziffer 3 genannte Entschädigungsregelung. Nach erfolgter Druckfreigabe ist der laufende Herstellungsprozess unumkehrbar, daher ist die erbrachte Leistung in Höhe von 97% der Auftragssumme zu entschädigen, zuzüglich ggf. bereits geleisteter Dienste wie „Datencheck“ und/oder Korrekturabzüge. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall dem Druckhaus Götze Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch der Auftragnehmerin bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.

12. Widerrufsrecht

Das Druckhaus Götze verkauft ausschließlich Druckereierzeugnisse, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, so dass das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist, § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB.

13. Rücktritt/Kündigung

13.1 Eine kostenfreie Stornierung einer Bestellung durch den Auftraggeber ist nur bis zum Versand der Auftragsbestätigung per E-Mail (Vertragsschluss) möglich. Soweit der Auftraggeber nach erfolgter Auftragsbestätigung den Auftrag storniert oder kündigt, ist er verpflichtet, eine Entschädigungszahlung gemäß § 10 Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu leisten.

13.2 Das Druckhaus Götze ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit hinsichtlich des Vermögens des Auftraggebers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder der Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

13.3 Ferner besteht für das Druckhaus Götze das Recht zu kündigen (§ 643 BGB) bei unterlassener Mitwirkungshandlung des Auftraggebers, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten nach Datencheck und Fristsetzung bzw. fehlender Druckfreigabe. Vor Zusendung einer Auftragsbestätigung hat die Auftragnehmerin ferner das Recht die Bestellung des Auftraggebers zu löschen, sofern binnen 4 Wochen keine Übermittlung druckreifer Daten erfolgt ist.

14. Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (§§ 9 und 10) verjähren mit Ausnahme von Ansprüchen aus vorsätzlicher Handlung der unter § 10 Ziffer 2 genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht, soweit die Auftragnehmerin arglistig handelt. Von der vorstehenden Verjährungsregelung nicht betroffen sind Verträge mit Verbrauchern im Sinne des BGB, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

15. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Klischees, Stanzformen etc., die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

16. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von die Firma Druckhaus Götze nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

17. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Firma Druckhaus Götze von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand

18.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich der Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Geschäftssitz des Druckhaus Götze

18.2. Soweit der Auftraggeber ein privater Endverbraucher ist und keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, gilt ebenfalls der Geschäftssitz des Druckhaus Götze als Gerichtsstand.

18.3. Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen hat die Kommission der Europäischen Union gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mailadresse lautet: info@druckhaus-goetze.de

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s rechtsunwirksam sein oder werden so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Informationen zum Anbieter

E-Mail: info@druckhaus-goetze.de
Website: www.druckhaus-goetze.de
Inhaber: Michael Götze
Sitz: Kleine Feldstr. 7, 98693 Ilmenau
Steuernummer: 154/224/06694
USt.Id.: DE318271530

Stand: Juni 2019